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Die Forderung nach einem Volksentscheid klingt ja erst einmal ganz symphatisch.
Sie scheint mir allerdings nicht gut durchdacht zu sein.
Erkläre mir das doch bitte genauer.
Es wird also ein Volksentscheid über den ESM gefordert.
Nun sind aber im Grundgesetz Volksentscheide grundsätzlich überhaupt nicht vorgesehen.
Es gibt nur 2 Ausnahmen:
Erstens Volksentscheide bei der Neugliederung von Bundesländern (das ist hier wohl nicht einschlägig).
Zweitens ggf. ein Volksentscheid über eine komplett neue Verfassung. Auch das ist hier nicht einschlägig, es geht Euch ja nur um den ESM.
Wie soll die Regierung also die Forderung nach einem Volksentscheid überhaupt erfüllen?
Versteh mich nicht falsch. Ich finde die dahinter stehenden Gedanken ja ganz symphatisch.
Aber es ist m.E. eher kindisch, wenn man Forderungen erhebt, die schlicht nicht erfüllbar sind.
Oder wollt Ihr etwa über eine komplett neue Verfassung abstimmen lassen?
Wenn ja, dann würde ich empfehlen, sich die Implikationen dieser Forderung klar zu machen.
Genau die gleiche Idee hat ja aktuell Herr Schäuble ins Spiel gebracht.
Es geht ihm aber hier natürlich NICHT um eine Begrenzung des EU-Zentralismus, sondern ganz im Gegenteil um dessen endgültige Durchsetzung.
Sollte im Zusammenhang mit der aktuellen Euro-Krise somit eine neue Verfassung in die Diskussion kommen, dann wird diese mit Sicherheit weitere Kompetenzen auf die supranationale Ebene heben.
Ich vermute einmal, dass die Initiatoren der Initiative dies NICHT wollen.